Was ist Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn der Staat die Forderungen eines Gläubigers durchsetzt. Der am häufisgten vorkommende Fall ist die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen.

Damit der Staat eine Forderung zwangsweise durchsetzen kann, braucht der Gläubiger einen sogenannten „vollstreckbaren Titel“. Das ist eine rechtlich verbindliche Anordnung zur Zahlung, z.B.

  • einvollstreckbares Urteil
  • ein Gerichtsbeschluss
  • ein Vollstreckungsbescheid
  • ein Prozessvergleich oder
  • die vollstreckbare Ausfertigung notarieller Urkunden

Wie läuft die Zwangsvollstreckung ab?

Der mit der Vollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen. Wird die Forderung nicht innerhalb dieser Frist vollständig beglichen, wird ein Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft (früher war es die eidesstattliche Versicherung) bestimmt.

Bei der Vermögensauskunft werden alle Vermögensgegenstände, die dem Schuldner gehören, aufgelistet. Dies soll dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung erleichtern.

Weigert sich der Schuldner, die Auskunft zu erteilen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, um die Vermögensauskunft zu erzwingen.

Wie funktioniert eine Lohn- und Gehaltspfändung?

Daneben kann der Gläubiger auch den Lohn bzw. das Gehalt pfänden.

Dazu wendet sich der Gläubiger an den Arbeitgeber des Schuldners und teilt ihm mit, welche Forderung er gegen seinen Mitarbeiter hat. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, dem Arbeitnehmer nur noch einen Teil des Gehaltes auszuzahlen, der nicht gepfändet werden darf (sog. Pfändungsfreibetrag). Alles was darüber liegt, bekommt der Gläubiger, und zwar so lange, bis die Forderung mitsamt den Kosten bezahlt ist.

Wie hoch Ihr persönlicher Pfändungsfreibetrag ist, sagt Ihnen die sogenannte Pfändungstabelle. Diese legt die Pfändungsgrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen fest. Dies dient dazu, um dem Schuldner Existenzminimum zum Leben zu sichern.

Wie hoch die jeweilige Pfändungsfreigrenze ist, hängt von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ab. Beträge über der Obergrenze von derzeit 3.023,67 Euro netto erhält der Gläubiger vollständig.

Die amtlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen werden in regelmäßigen Abständen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst: siehe aktuelle Pfändungstabelle.

Was geschieht bei einer Kontopfändung?

Eine Kontopfändung funktioniert genauso wie eine Lohn- und Gehaltspfändung. Der Gläubiger teilt der Bank die vollstreckbare Forderung mit, und die Bank darf das Guthaben dann nicht mehr an den Kunden auszahlen, sondern muss an den Gläubiger zahlen. Erst wenn die gesamte Forderung bezahlt ist, darf die Bank wieder an den Kunden auszahlen. Davon betroffen ist das gesamte Guthaben auf dem Konto.

Schützen kann sich der Schuldner nur mit einem Pfändungsschutzkonto, dem sog. P-Konto. Hat man sein Girokonto als P-Konto registrieren lassen, darf die Bank im Fall einer Kontopfändung einen Teil des Guthabens nicht an den Gläubiger zahlen. Der Lebensunterhalt des Schuldners muss schließlich bezahlt werden, sonst drohen noch mehr Schwierigkeiten.

Was passiert mit meinem Haus?

Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und haben Sie den Kaufpreis über einen noch laufenden Kredit finanziert, kann zur Sicherung dieser Kreditforderung eine Grundschuld oder eine Hypothek in das Grundbuch eingetragen werden. Aus solchen im Grundbuch eingetragenen Rechten kann dann die Zwangsversteigerung der Immobilie erfolgen, genauso wie aus einem anderen vollstreckbaren Titel (s.o.).

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