Was passiert mit Schufa-Einträgen oder anderen Auskunfteien? Was wird im Fall einer Insolvenz bei der Schufa eingetragen? Was ist das Schuldnerverzeichnis und wie funktioniert es?

Wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, machen die Insolvenzgerichte das öffentlich bekannt. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) speichert diese Informationen unter dem Schufa-Profil des jeweiligen Verbrauchers.

Die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz wird für drei Jahre gespeichert. Falls der Insolvenzantrag abgewiesen wurde, wird dies ebenfalls für drei Jahre gespeichert.

Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert. Den erfolgreichen Abschluss speichert die Schufa für drei Jahre.

Auch die Versagung der Restschuldbefreiung speichert die Schufa für drei Jahre.

Das bedeutet, nach insgesamt sechs Jahren ist sogar die Schufa wieder vollständig leer.

Die größten Auskunfteien in Deutschland sind:

Unabhängig von diesen privaten Auskunfteien gibt es staatliche Schuldnerverzeichnisse bei den Amtsgerichten und das Schuldnerverzeichnisse der Länder. Seit dem 01.01.2013 werden keine Einträge mehr in  die Verzeichnisse bei den Amtsgerichten gemacht. Neue Einträge erfolgen in das zentrale Schuldnerverzeichnis eines jeden Bundeslandes. Dort wird z.B. erfasst, wenn ein Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist oder wenn die eidesstattliche Versicherung kein ausreichendes Vermögen aufweist, um die Gläubiger zu befriedigen.

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